Kindertagespflege ist systemrelevant - Aktuelle Lage "Corona"
Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und zu verlangsamen, sind Maßnahmen erforderlich, die sozialen Kontakte untereinander auf ein Minimum zu reduzieren.
Richtlinie zur Regelung zur Durchführung von SARS - CoV - 2 - Virus und CO-VID - 19 Testungen für Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen
Dritte Änderung zur Zweiten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im
Land Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 2. SARS-CoV-2-EindV)
Bescheinigung über die Durchführung eines Antigen Selbsttests aSchärfere Notbremse gilt in Brandenburg schon ab Montag – Kabinett beschließt Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der Jugendhilfeträger bei der Durchführung eines SARS-CoV-2 und COVID-19 Testprogramms in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg
Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von notwendigen Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuunng
Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der Jugendhilfeträger bei der Durchführung eines SARS-CoV-2 und COVID-19 Testprogramms (Antigen-Schnelltests) in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg (RL SARS-CoV-2-Testprogramm Jugendhilfe 2021)
Zweite Richtlinie des Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge des Coronavirus
Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen
nach §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Häufige Fragen zum Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag
Am 28. März 2020 ist das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)“ in Kraft getreten und gilt mindestens bis zum 30.09.2020.