Individuell, familiär, professionell, kompetent!

Ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur KITA

Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene familiäre Betreuungsform, welche sich durch kleine Gruppengrößen – von max. 5 Kindern auszeichnet. Gerade für die Entwicklung von Kleinkindern (U3) ist diese Betreuungsform aus pädagogischer Sicht besonders optimal. Hier können die Kindertages-pflegepersonen besonders einfühlsam auf die Bedürfnisse ihrer Schützlinge eingehen.

Die Nähe zur Kindertagespflegeperson gibt dem Kind Sicherheit und Orientierung, in  kleinen Gruppen knüpfen die Babys und Kinder erste soziale Kontakte. Den Eltern bietet die hohe Flexibilität in der Kindertagespflege bei der Organisation von Berufsalltag und Kinderbetreuung eine große Hilfe.

Pädagogik und frühkindliche Bildung als Mittelpunkt

Die Kindertagespflegepersonen beglei-ten die Kinder in ihrer Entwicklung, planen pädagogische Angebote und fördern ihre Bildung. Weiterhin geben sie ihnen die Möglichkeit, eigene Erfah-rungen zu machen und die Welt spielerisch zu erkunden. In einigen Landkreisen wie zum Beispiel in MOL können Kindertagespflegepersonen, mit entsprechender Konzeption/ Qualifika-tion, Kinder bis zum Schuleintritt be-treuen.

Die Sicherheit in den Räumlichkeiten

Die Fachberatung und das Jugendamt prüfen die Räumlichkeiten der Kindertagespflegepersonen bei einem persönlichen Besuch auf ihre Eignung, ob sie den Entwicklungsbedürfnissen der Kinder gerecht werden. Beispielhafte Kriterien sind Rückzugs-möglichkeiten für die Kinder und die Ausstattung mit altersgerechten Spiel- und Lernmaterialien. Insbesondere wird darauf geachtet, dass die 

Sicherheitsvorkehrungen für die Aufnahme eines Tageskindes ausreichen. Die Kindertages-pflegepersonen achtet darauf, dass die Kinder sicher und gesund aufwachsen. Dazu gehört auch, eine gesunde Ernährung. Viele Kindertages-pflegepersonen kochen täglich frisch. Die Kinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert, zuständig ist die Unfallkasse Brandenburg.

An wen kann ich mich wenden?

An das örtliche Jugendamt. Alle konkreten Fragen rund um Eignung und Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen werden dort entschieden. Auf den Websites der Landkreise & Jugendämter oder über die Website des Kindertagespflegebüros www.kindertagespflegebüro-brandenburg.de   Hier haben wir einige Infos eingestellt. Die Bildung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege steht dabei gleichrangig neben der Förderung von Kindern in der KITA. Beide Betreuungsformen sind gleichwertig! Denn nur so können Eltern die beste Entscheidung für die Betreuung ihrer Kinder treffen. Sie haben ein Wunsch und Wahlrecht, § 5 SGB VIII. Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.