Konzeption unter Berücksichtigung der §§2,3KitaG.

Die Grundlage für die pädagogische Arbeit in einer Kindertagespflegestelle bildet die schriftliche Konzeption. Sie gibt einen detaillierten Einblick in die Kindertagespflege-Stelle und zur Kindertagespflege-person.  Sie enthält Hinweise zum Inhalt der täg-lichen Arbeit sowie zur Tagessstruktur der Kindertagespflege-Stelle. Die Konzeption basiert auf den Grundsätzen elementarer Bildung  (Hrsg. MBJS)

Die Konzeption erfasst Ressourcen und Stärken sowie Entwicklungspotenziale. Die Konzeption ent-hält einen Leitfaden zur Eingewöhnung und be-schreibt  wie das pädagogische Konzept im Alltag umgesetzt wird.

Eine Konzeption ist nicht statisch, sondern sollte regelmäßig evaluiert, gegebenenfalls überarbeitet werden. Eine Konzeption betrifft immer eine ganz konkrete Kindertagespflegestelle und ist nicht übertragbar. Sie ist Grundlage einer partnerschaft-lichen und transparenten Zusammenarbeit mit den Eltern.