Rechtliche Grundlagen

Die Kindertagespflege ist ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe und ist auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch VIII geregelt. In Brandenburg werden die Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch VIII zur Kindertagesbetreuung des Sozialgesetzbuch VIII im Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Brandenburgische KitaG) konkretisiert.

Innerhalb der Kommunen und Landkreise werden bspw. in Form von Richtlinien, Satzungen, etc. Umsetzungskriterien definiert. Ergänzt werden diese bsp. durch verschiedene Urteile, Verordnungen, Empfehlungen etc. Eine Aufzählung der relevanten Gesetze finden Sie hier:

Relevante Gesetze