Überblick in Brandenburg

Die Kindertagespflege ist gemäß SGB VIII i.V. mit dem KitaG Brandenburg ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung. Trotz dieser einheitlichen Regelung treten auf der Ebene der Landkreise sowie Städte und Gemeinden z. T. deutlich unterschiedliche Regelungen für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege auf.  

Nach Angaben des MBJS – Stand 01.03.2017 – werden 3955 Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege  durch 1.100 Kindertagespflegepersonen betreut.